Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

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Ich werde von meinen Kunden immer wieder gefragt „was hat die neue Vorschrift DGUV 2 für Auswirkung auf mein Unternehmen“. Ich möchte Ihnen hier die Vorschrift zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung DGUV 2 etwas näher erläutern.

Betreuungsmodell:

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
Grundbetreuung, die betriebsspezifische und die anlassbezogene Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz.

Alle Betriebe werden in so genannte Betreuungsgruppen eingeteilt. Es gibt die Betreuungsgruppe I, II und III. In welche Betreuungsgruppe Ihr Betrieb eingeteilt ist, können Sie bei Ihrer BG erfragen.

Betreuungsgruppe I = je Mitarbeiter 2,5 Std. Grundbetreuung
Betreuungsgruppe II = je Mitarbeiter 1,5 Std. Grundbetreuung
Betreuungsgruppe III = je Mitarbeiter 0,5 Std. Grundbetreuung


Hierzu ein Beispiel: Die Fa. Mustermann Metallhandel GmbH wird in die Betreuungsgruppe II eingestuft.
Das bedeutet das 1,5 Std. /Jahr pro Beschäftigtem/r in der Grundbetreuung zu leisten sind.
Die Fa. Mustermann Metallhandel GmbH hat insgesamt 100 Mitarbeiter.

Folgende Rechnung kann nun angestellt werden:

Bei 100 Mitarbeiter x 1,5 Std./Jahr ergibt sich eine Einsatzzeit von: 150 Std/Jahr

Diese 150 Std. Einsatzzeit der Grundbetreuung werden nun in betriebsärztliche – und sicherheitstechnische Grundbetreuung im Verhältnis 20/80 % aufgeteilt.

20 % (entspricht 30 Std.) Einsatzzeit für den Betriebsarzt und                         80 % (entspricht 120 Std.) Einsatzzeit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die betriebsspezifische Betreuung beinhaltet branchentypische Handlungsfelder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und der Stärkung der Gesundheitspotenziale der Beschäftigten. Hierzu besteht ein regelmäßiger und ein
anlassbezogener Betreuungsbedarf.

Anlassbezogene betriebsspezifische Betreuung:

Eine anlassbezogene Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist z.B. die Beratung bei der Beschaffung von neuartigen technischen Arbeitsmitteln, während eine anlassbezogene Aufgabe des Betriebsarztes z.B. die Durchführung von arbeitsmedizinischen Angebots- und Wunschuntersuchungen sein kann.

Diese Einsatzzeiten der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen und anlassbezogenen Betreuung werden zusammen addiert und ergeben dann die Gesamtbetreuung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, oder wünschen Sie ein Angebot für Ihr Unternehmen? wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie gerne.



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auf unseren Internetseiten Brandschutz- & Sicherheitstechnik Rahner in Wülfrath. Als Arbeitgeber erkennt man oft erst auf den zweiten Blick die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen. Das Tagesgeschäft nimmt Sie als Firmeninhaber voll in Anspruch, so dass Sie oftmals ein Zeit- und Informationsdefizit bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutz haben? Sie können die erforderlichen Gefährdungsanalysen aus zeitlichen Gründen selbst nicht durchführen? Ihr Unternehmen hat kein Gefahrstoffkataster? Keine Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe oder Maschinen? Sie finden nicht die Zeit Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen? Wir haben Für Ihr Unternehmen die Lösung! Damit Sie keine Probleme durch die Aufsichtsbehörden oder durch eintretende Unfälle bekommen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer brandschutztechnischen- oder sicherheitstechnischen Betreuung zur Verfügung.

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Leistungsprogramm

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

  • Gestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • regelmäßige Begehung und Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitssicherheit
  • Unfallaufnahme, Unfallanalysen und Dokumentation  
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsplatzumgebungen und bei der Ergonomie
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen / Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen / Schulungen
  • Beratung bei der Planung, Beschaffung von Maschinen, Arbeitsmitteln, Neu- und Umbauten 
  • Erstellung des Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung des Lärmkatasters
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl von Körperschutzmitteln
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Berufsgenossenschaften, Amt für Arbeitsschutz usw.

 

        

Unsere Leistungen im vorbeugenden Brandschutz

  • Gestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung von Brandschauen
  • Unterweisungen / Schulungen zum Brandschutzhelfer, Feuerlöschausbildung
  • Brandschutztechnische Beratung bei Neu- und Umbauten
  • Erstellung von Feuerwehr-, Rettungsweg- und Fluchtwegpläne nach DIN
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung der Brandschutztordnung / Notfallplanung 
  • Überwachung der feuerwehrtechnischen Einrichtungen
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Brandschutzdienststellen, Bauaufsicht usw.
  • Verkauf von Brandschutzartikeln, Rauchmelder, Feuerlöscher u.v.m.

 

 

 

 

 

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