Start > Brandschutz

Wir überprüfen auch Ihre Feuerlöscher privat und auch gewerblich!

fotolia_34164316_xs

Wussten Sie eigentlich das Feuerlöscher alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen überprüft werden müssen?

Ist Ihr Feuerlöscher geprüft?

Wir haben Für Sie die Lösung, denn wir führen die Überprüfung Ihrer Feuerlöscher durch!
Nach den gültigen Prüf-, Reparatur- und Füllvorschriften des Herstellers und nach DIN 14406 Teil 4.
Ob in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus, im Büro oder in einem Gewerbebetrieb, wir prüfen Ihre Feuerlöscher kompetent und sachgerecht.

Rufen Sie uns an 02058 / 71480 oder benutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Homepage.

Was kostet eigentlich eine Feuerlöscher Überprüfung?

Ein gut ausgebildeter Sachkundiger (für Feuerlöscher), kann laut Sachverständigengutachten der Hochschule Münster, max. 3 – 4 Feuerlöscher in einer Stunde ordnungsgemäß prüfen.

Der Stundenlohn eines Facharbeiters/Handwerkers liegt heute zwischen 36,-- bis 48.-- € pro Stunde je nach Berufsgruppe.

Demzufolge müsste die Prüfung eines Feuerlöschers, ohne Ersatzteile und Anfahrkosten bei mindestens 12,-- bis 16,-- € liegen.

Das "wirtschaftlichste" Angebot bekommt den Zuschlag!
Man kann die Feuerlöscher auch billiger prüfen, aber mit erheblichem Risiko?

Wollen Sie das?

Bedenken Sie folgendes:

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist auch unklug, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles,
da der gekaufte Gegenstand (Feuerlöscher) die ihm zugedachte Aufgabe (Brandbekämpfung) nicht erfüllen kann.


Hier stellt sich dann die Frage: Was ist eigentlich wirtschaftlich?

Wie gesagt, ein gutausgebildeter Sachkundiger (für Feuerlöscher) kann nur (3) drei Feuerlöscher pro Stunde nach DIN 14406 Teil 4 ordnungsgemäß prüfen. Die Entnahme des Feuerlöschers und das zusammentragen, dass Reinigen sowie das Zurückbringen zum Standort des Feuerlöschers, die Kontrolle der Halterung und des Hinweisschildes sowie die Anfertigung des Prüfberichtes sind da noch gar nicht berücksichtigt.

Bei diesen geringen Prüfpreisen, erhöhen sich dann leider bei einigen Mitbewerbern zwangsläufig die Mengen der kaum noch nachprüfbaren Ersatzteile und/oder die mangelhaften bzw. unnötig durchgeführten Leistungen.

Hierzu ein Rechenbeispiel:
Es wurde ein Prüfpreis von. 7,50€ vereinbart. Die erforderlichen Ersatzteile wie Plomben, Plombendraht, Reinigungs- und Pflegemittel, die in jeden Fall auszutauschenden Dichtungen und Berstscheiben, sowie die Aufkleber, Prüfplaketten und der Wartungsbericht sind in den Prüfkosten enthalten.
Zieht man nun die Kosten für die erforderlichen Ersatzteile von dem vereinbarten Prüfpreis ab, so verbleibt ein nicht auskömmlicher Lohnanteil von ca. 3,30 € pro geprüften Feuerlöscher übrig.
Bei maximal drei geprüften Feuerlöschern in einer Stunde verbleibt ein Stundenlohn von 9,90 €.

Von diesem Stundenlohn sollen dann:

- Löhne
- Steuern und Abgaben
- Firmenwagen
- Lagerhaltung
- Prüfwerkzeuge
- Ausbildung

gezahlt werden? wie soll das gehen?

Aus diesem Grunde ist das „billigste“ Angebot nicht immer gleich das „wirtschaftlichste Angebot!“

Jeder Mensch weiß, dass bei so einem geringen Prüfpreis das Risiko damit steigt, schlechte Dienstleistungen zu bekommen.
Mal abgesehen von dieser Tatsache, trifft auch in diesem Fall dem Einkäufer / der Privatperson im Schadensfall eine Mitschuld,
er hätte es wissen müssen das ...!

Ist der Lohn für den Dienstleister „auskömmlich“, dann ist der Erfolg z.B. an gesunkenen Endbeträgen, oder den erbrachten Mehrwertleistungen ohne zusätzliche Kosten erkennbar.

Die Prüfung darf nur von Sachkundigen i.S. der o.a. Norm durchgeführt werden.
Wir verwenden wie durch die Hersteller vorgeschrieben, nur originale Löschmittel und Ersatzteile.

Unsere Prüfgebühren belaufen sich je nach Feuerlöschertyp und –größe bei 12,-- bis 16,-- € pro Feuerlöscher zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.


Hinzu kommt noch eine einmalige Anfahrtsgebühr von 5,--€.

Nach der Überprüfung / Wartung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht mit allen wichtigen Angaben.

Wir sind ein qualifizierter Brandschutz- Fachbetrieb, denn unser Betrieb…..

- gehört der Industrie- und Handelskammer an,

- wir sind Mitglied der Verwaltungsberufsgenossenschaft,

- wir verfügen über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung,

- wir bilden unsere Mitarbeiter gemäß dem Stand der Technik fort.

 

In jeder Branche gibt es schwarze Scharfe, wir distanzieren uns von den Machenschaften!

Wir setzen dafür auf Qualität, Kompetenz und Zuverlässigkeit und das hat auch natürlich seinen Preis!

Rufen Sie uns an (02058 / 895845) oder nutzen Sie das Kontaktformular!

Der Brandschutzbeauftragte (unsere Leistungen)

Lesen Sie die unten stehenden Leistungsmerkmale unserer Brandschutz-beauftragten.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, Fragen zum Thema vorbeugender Brandschutz haben oder Sie benötigen für Ihren Betrieb einen Brandschutzbeauftragten, dann benutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an Telefon 02058 / 895845

Wir helfen Ihnen gerne!

Kontaktformular!

Organisatorischer Brandschutz:

dscn4212Unsere Brandschutzbeauftragten übernehmen Ihren organisatorischen Brandschutz. Wir beraten die Unternehmensleitung bei der Erstellung und Einführung der Brandschutzordnung, den Flucht- und Rettungswegplänen und übernehmen die notwendigen Mitarbeiterschulungen. Wir implementieren das innerbetriebliche Erlaubnisverfahren für Trenn-, Brenn-, Schweißarbeiten mit dem Feuererlaubnisscheinverfahren. Der Brandschutzbeauftragte überwacht auch Ihren Betrieb.

Baulicher Brandschutz:

sprinklerWir führen die sicherheitstechnische Überprüfung der baulichen Brandschutzmaß-nahmen durch und Beratung die Unternehmensleitung hinsichtlich der ein-schlägigen Anforderungen aus dem Baurecht, wie z. B. der Flucht- und Rettungswege, Feuerschutzabschlüsse, Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöschein-richtungen, Rauch-Wärme-Abzugseinrichtungen etc.

Technischer Brandschutz:

fl whyd Wir überprüfen die technischen Brandschutzmaßnahmen und beraten die Unternehmensleitung hinsichtlich der Brandfrüherkennung, Brandmeldung, Hausalarmierung und der Brandbekämpfung (z. B. Ausrüstung mit Handfeuerlösch-geräten oder Wandhydranten und dgl.)

Betrieblicher Brandschutz:

bild 001Wir beraten die Unternehmensleitung bezüglich in der Entsorgung von Abfällen und Tabakresten und bei der zulässigen Lagerung in Abstell- und Lagerräumen. Wir beraten Sie auch weiterhin in der Lagerung, Abfüllung und Verarbeitung von Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb.

Allgemeiner Brandschutz:

img_0072

Der Brandschutzbeauftragte ist u. a. zuständig für die Überwachung der Brandmeldeanlage und sonstigen Alarmeinrichtungen, der Flucht- und Rettungswege so der Notausgänge, Brandschutzordnung, Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerlösch- und Evakuierungsübungen etc.

Gestellung von Brandschutzbeauftragten

grafik1

Die Brandgefahr stellt immer eine ernste Bedrohung gewerblicher, industrieller Betriebe und Einrichtungen dar. Eine Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung kann zwar den materiellen Schaden eines Brandes ersetzen, aber viel schwerer wiegen häufig jedoch die nicht ersetzbaren Verluste, wie zum Beispiel solche an Leben, Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlage sowie der Verlust von Marktanteilen oder die Abwanderung bewährter Mitarbeiter.

Der Brandgefahr im Betrieb kann durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
wirksam begegnet werden, obwohl gleich d
ie Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist.
Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb hat der Unternehmer bzw. der Leiter einer Einrichtung. Der Unternehmer oder der Leiter der Einrichtung kann Aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Aufgaben, zur Unterstützung des Unternehmers innerhalb der Sicherheitsorganisation des Betriebes einen Brandschutzbeauftragten bestellen, dem diese Aufgaben übertragen werden. Dabei hat sich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten als Krümmerer im Betrieb bewährt.

Ihr Vorteil ist die Minimierung des Risikos eines Verlustes durch Feuer. Sie haben den optimierten Schutz Ihrer wertvollen Gebäude, Anlagen und Betriebsmittel. Die Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen geben unter bestimmten Voraussetzungen Rabatte auf die Prämien.  Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Feuerversicherer nach.

 

Unser Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Betriebs- bzw. Unternehmensleitung bei der Wahrnehmung der gesetzlicher Pflichten, insbesondere bei der Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen.
Sie verdeutlichen durch die Beschreibung betrieblicher Tätigkeit eines Brand-schutzbeauftragten seine
- Aufgaben/Funktionen,
- Qualifikation,
- Bestellung und
- Stellung im Betrieb einschließlich der ggf. erforderlichen Vollmacht im Brandfall,
weil diese erfahrungsgemäß essentiellen Voraussetzungen für die wirksame  Delegation betrieblicher Brandschutzaufgaben bisher weder in ordnungsrechtlichen Bestimmungen noch in den anerkannten Regeln der Technik verankert sind.
Auf dieser Weise können konkrete Anregungen und Anleitungen zum Brandschutz im Betrieb bereit gestellt werden.
Durch geeignete Brandschutzmaßnahmen werden von den Feuerversicherern in Abhängigkeit von objektspezifischen Gegebenheiten die wirksame Risikover-besserungen positiv bewertet.
Die behördlichen Auflagen z.B. aus Brandschutzkonzepten und/oder Gutachten und den gesetzlichen Vorschriften sowie Vereinbarungen mit dem Feuerversicherer bleiben davon unberührt.

Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie!

Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie ein Angebot? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Feuerlöschausbildung bei der Firma ASK im März 2011

dscn4184Bei wunderschönen Wetter am 23.03.2011 und am 28.03.2011 wurden die Mitarbeiter der Fa. ASK im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern ausgebildet. Zuvor fand eine theoretische Ausbildung statt, im Anschluß dann konnte jeder Mitarbeiter am Feuerlöschtrainer das in der Theorie gelernte in die Praxis umsetzen.

Feuerlöscherübungen (Umgang mit tragbaren Feuerlöscher)

uebung

Feuerlöscherunterweisungen

Gerade bei Entstehungsbränden bestehen gute Chancen, den Brand noch mit einem Feuerlöscher wirksam bekämpfen zu können. Hoher Sachschaden kann vermieden werden, wenn Ihre Mitarbeiter richtig reagieren. Damit im Brandfall die Feuerlöscher richtig eingesetzt werden ohne das sich Ihre Mitarbeiter selber in Gefahr begeben, ist es unumgänglich die Brandbekämpfung mit einem Feuerlöscher zu trainieren.

Wir schulen Ihre Mitarbeiter imfassend und kompetent im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern!

Die Feuerlöscherübung besteht aus einem theoretischem und einem praktischem Teil. Die Übungen und der theoretische Unterrichtsteil (Power Point Präsentation) wird individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und auf Ihrem Betriebsgelände durchgeführt.

Im theoretischen Teil wird die Funktionsweise der Feuerlöscher, der richtige Umgang, die Handhabung, die richtige Feuerlöschtaktik und das richtige Verhalten vermittelt. 

Im Anschluß wird der praktische Teil absolviert. Das bereits therotische vermittelte Wissen wird nun in den Feuerlöschübungen weiter vertieft. Jeder Teilnehmer hat die Gelegenheit mit einem Übungsfeuerlöscher einen „realen Brand“ (Gasbetriebener Übungssimulator) zu bekämpfen.

wichtiger Hinweis:

Die Schulungen sollten jährlich wiederholt werden. Über die regelmäßige Brandschutzunterweisungen gibt es einige Vorschriften:

UVV VBG1 Allgemeine Vorschriften § 43 Maßnahmen gegen Entstehungs-brände Abs. 6:

Mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Anzahl einmal jährlich vertraut zu machen.

ASR 13/1, 2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu § 13 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2:

Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.

BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Kapitel 5 Abs.2:

Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzu-halten.

ZH1/ 112 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz Kapitel 12 (9.6):

Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl von geeigneten Betriebsangehörigen in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.

 

In eigener Sache: 

Unsere Dozenten sind alle in Freiwilligen oder Berufsfeuerwehren in Führungs-positionen tätig und verfügen über langjährige Erfahrung im Einsatzdienst.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt, möchte Sie für Ihr Unternehmen eine Schulung buchen?

 

Fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot an. 

 

feuerBevor nun der Gasbrand gelöscht werden konnte, wurde von den Dozenten ein Druckgefäßzerknall vorgeführt. Dabei wurde mit dem Propangas-betriebenen Feuerlöschtrainer eine Spraydose mit Gasfüllung erhitzt und zum zerbersten gebracht. Mit einem lauten Knall und einer riesigen Stichflamme (siehe Bild) explodierte die Spraydose.
dscn4224Im Anschluß dann löschten die Mitarbeiter den Brand am Feuerlöschtrainer mit Wasser- und CO² Feuerlöschern. Durch den Einsatz des Propangasbetriebenen Feuerlöschtrainers sowie der Einsatz der Wasser- und CO² Feuerlöscher wurde die Umwelt nicht belastet. Die strengen Umweltauslagen sind damit alle erfüllt worden.
dscn4189

Prüfdienst - Vertrieb - Schulungen - Beratung

Wir prüfen:
- Feuerlöscher, Rauchmelder, CO - Melder, Brandmeldeanlagen
- Wandhydranten
- Hydranten
- Rauch-Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Brandschutz- , Rauschutztüren, -Haltevorrichtungen
- Brandschutzklappen

Vertrieb:
- Feuerwehrbedarf
- Feuerlöscher (tragbare und fahrbare Löschgeräte)
- Wandhydranten

- Rauchmelder, Funk-Rauchmelder

- Brandmeldeanlagen

- Brandschutzschotts

Beschilderungen (Rettungswegkennzeichnung,   Brandschutzzeichen etc..)
- Rauch-Wärmeabzugsanlgen (RWA)
- Erste-Hilfe Bedarf
- Löschwassertechnik

- und vieles mehr.

Schulungen:
- Erste Hilfe Schulungen
- Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
- Brandschutzhelferausbildung
- Feuerlöscher- und Evakuierungsübungen
- und vieles mehr

Herzlich Willkommen,

auf unseren Internetseiten Brandschutz- & Sicherheitstechnik Rahner in Wülfrath. Als Arbeitgeber erkennt man oft erst auf den zweiten Blick die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen. Das Tagesgeschäft nimmt Sie als Firmeninhaber voll in Anspruch, so dass Sie oftmals ein Zeit- und Informationsdefizit bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutz haben? Sie können die erforderlichen Gefährdungsanalysen aus zeitlichen Gründen selbst nicht durchführen? Ihr Unternehmen hat kein Gefahrstoffkataster? Keine Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe oder Maschinen? Sie finden nicht die Zeit Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen? Wir haben Für Ihr Unternehmen die Lösung! Damit Sie keine Probleme durch die Aufsichtsbehörden oder durch eintretende Unfälle bekommen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer brandschutztechnischen- oder sicherheitstechnischen Betreuung zur Verfügung.

Schauen Sie sich unsere Leistungen genau an, wir beraten Sie gerne!

Unsere Leistungen:


 

Haben Sie Fragen, Wünsche oder wünschen Sie den Kontakt zu uns, 

dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

Dazu können Sie das Kontaktformular oder die Emailadresse benutzen.

Rahner@sicherheitstechnik-wuelfrath.de

 

Wir unterbreiten Ihnen bei Interesse gerne ein Angebot.

 

Sie erreichen uns

René Rahner

Wilhelmstraße 123
42489 Wülfrath

Tel.: 0 20 58 / 89 58 45

info@sicherheitstechnik-wuelfrath.de

 
Email: Kontaktformular

Leistungsprogramm

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

  • Gestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • regelmäßige Begehung und Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitssicherheit
  • Unfallaufnahme, Unfallanalysen und Dokumentation  
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsplatzumgebungen und bei der Ergonomie
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen / Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen / Schulungen
  • Beratung bei der Planung, Beschaffung von Maschinen, Arbeitsmitteln, Neu- und Umbauten 
  • Erstellung des Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung des Lärmkatasters
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl von Körperschutzmitteln
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Berufsgenossenschaften, Amt für Arbeitsschutz usw.

 

        

Unsere Leistungen im vorbeugenden Brandschutz

  • Gestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung von Brandschauen
  • Unterweisungen / Schulungen zum Brandschutzhelfer, Feuerlöschausbildung
  • Brandschutztechnische Beratung bei Neu- und Umbauten
  • Erstellung von Feuerwehr-, Rettungsweg- und Fluchtwegpläne nach DIN
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung der Brandschutztordnung / Notfallplanung 
  • Überwachung der feuerwehrtechnischen Einrichtungen
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Brandschutzdienststellen, Bauaufsicht usw.
  • Verkauf von Brandschutzartikeln, Rauchmelder, Feuerlöscher u.v.m.

 

 

 

 

 

Stadt Wülfrath 

Wir führen arbeitssicherheitstechnische &  brandschutztechnische Beratungen  und Schulungen nicht nur in Wülfrath, Heiligenhaus, Velbert, Ratingen, Mettmann, Hilden, Haan, Hattingen, Willich, Viersen, Niederberg oder Erkrath und Umgebung durch, sondern im gesamten Kreis Mettmann sowie in den umliegenden Großstadtbereichen Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld, Ruhrgebiet, Bergisches Land & Rheinland, die schnell erreichbar sind. Wir kommen auch gerne zu Ihnen!

© 2025 Rahner Brandschutztechnik, Alle Rechte vorbehalten. Impressum Datenschutz Anmelden
WIELEICHT™ seoCMS Homepage is copyright 2006-2025 by transresult Velbert