Veränderungen durch die Deutsche gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschrift 2 (DGUV 2)
Die Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) wurde geändert und tritt ab dem 01.01.2011 in Kraft und gilt für Klein- und Großbetriebe.
Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter können zwischen der sogenannten Regelbetreuung und einer alternativen Betreuungsform wählen.
Der Umfang dieser Dienstleistung "sicherheitstechnische Betreuung" hängt von den vorliegenden Gefährdungen in ihrem Betrieb ab.
Die Festlegung der Mindesteinsatzzeiten pro Beschäftigten und Jahr findet dabei keine Verwendung.
Gefährdungen können sein:
Mechanische Gefährdungen wie z.B. :
Ungeschützte bewegte Maschinenteile, Teile mit gefährlichen Oberflächen, Transport von Arbeitsmitteln, unkontrollierte bewegte Teile, herabfallende und/oder umstürzende Gegenstände, Maschinen- und Fahrzeugbewegungen, prüfpflichtige Anlagen etc.
Elektrische Gefährdungen:
Gefährliche Körperströme, Lichtbögen, elektromagnetische Felder, statische Elektrizität etc.
Thermische Gefährdungen:
Kontakt mit heißen Medien, Kontakt mit kalten Medien,
Brand- und Explosionsgefährdungen:
Gefährdungen durch Brand, aushergehend von Arbeitsmitteln und überwachungspflichtigen Anlagen, gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären, sonstigen Brand und Explosionsgefahren etc.
Gefährdungen durch Absturz:
Paternoster, Aufzüge, Transportbänder, Materialaufzüge, Leitern Tritte, Podesten etc.
Gefährdungen durch Dampf und Druck:
Zerknall, Bersten, schlagartiger Austritt von unter Druck stehendem Material, Undichtigkeiten, Stofffreisetzungen mit unkontrolliertem Austritt von druckhaltigem Medium, Stofffreisetzung mit Austritt von Rauch und/oder Feuer etc.
Gefährdungen durch sonstige physikalische Einwirkungen:
Lärm, Ultraschall, Ganzkörperschwingungen, Hand-Arm-Schwingungen, ionisierende Strahlung, nicht ionisierende Strahlung etc.
Gefährdungen durch Wechselwirkungen:
Gefährdungen durch Wechselwirkung mit den Arbeitsmitteln, und Arbeitsstoffen, Gefährdungen durch Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung etc.
Tätigkeitsbezogene und sonstige Gefährdungen:
Ortsveränderliche Arbeitsplätze, Belastung durch Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, Hautbelastungen, Gefährdungen durch Menschen, Gefährdungen durch Tiere, Gefährdungen durch Pflanzen oder pflanzliche Produkte etc.
Gefährdungen durch Gefahrstoffe:
Gase/Abgase, Dämpfe, Aerosole, Flüssigkeiten, Feststoffe, unkontrollierte Reaktionen, Belastungen durch Gerüche etc.
Biologische Gefährdungen:
Infektionsgefahr durch Mikroorganismen, Viren oder biologischen Arbeitsstoffen, Umgang mit gentechnischen veränderten Organismen, Einwirkung von Allergien und toxischen Stoffen etc.
Physische Gefährdungen:
Schwere dynamische Arbeit, einseitige dynamische Arbeit, Haltungsarbeit, Haltearbeit, Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit etc.
Psychische Gefährdungen:
Arbeitstätigkeit, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen etc.
Gefährdungen durch Organisation:
Arbeitsablauf, Arbeitszeit, Qualifikation, Unterweisung, Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Verantwortung, Erste Hilfe, Vorsorgeuntersuchungen, Flucht- und Rettungswege etc.
Die DGUV2 sagt nun aus das der Unternehmer verpflichtet ist eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuungen durchzuführen.
Diese beiden Betreuungsvarianten können kombiniert werden.
Grundbetreuung :
•Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (siehe Gefährdungen)
•Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung muss nach Gefährdungsgruppeneinstufung wiederholt werden.
Die Einstufung der Gefährdungsgruppen wird durch den Unfallversicherungsträger vorgenommen.
Gefährdungsgruppen:
I. höchstens jährlich
II. höchstens alle drei Jahre
III. höchstens alle fünf Jahre
Anlassbezogene Betreuung: ist notwendig wenn:
• Planung, Errichtung von Betriebsanlagen, sanitären und sozialen Einrichtungen
• Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
• grundlegende Änderung von Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
• Durchführung sicherheitstechnische Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebungen
• Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
• Einführung neuer Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe
• Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
• Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
• Erstellung oder Änderung von Notfall- und Alarmplänen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?, dann nutzen Sie das Kontaktformular!
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.