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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir stellen Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Regelbetreuung oder für eine anlassbezogene Betreuung in Ihrem Unternehmen gerne zur Verfügung!

Wir bieten Ihnen die sicherheitstechnische Betreuung an!


Prävention im Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber erkennen Sie oft erst auf den zweiten Blick die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter. Das Tagesgeschäft nimmt Sie voll in Anspruch, so dass Sie oftmals ein Zeit- und Informationsdefizit bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutz haben?

Damit Sie keine Probleme durch die Aufsichtsbehörden oder durch eintretende Unfälle bekommen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung gerne zur Verfügung.

Wir betreuen nach dem im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannten Aufgaben Betriebe, Verwaltungen, Arztpraxen, Warenhäuser, Baumärkte etc. gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sicherheitstechnisch.

Wir bieten Ihnen eine sicherheitstechnische Betreuung die Ihnen Gewissheit gibt, dass die an Sie gestellten Anforderungen der Behörden und Berufsgenossenschaften erfüllt werden.

Wir unterstützen Sie als Unternehmer indem wir Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit auch kurz SIFA oder FASI genannt zur Verfügung stellen. Ganz egal welche Größe Ihr Unternehmen hat, wir beraten Sie bei allen Fragen zum Arbeits-, Gesundheits- oder Brandschutz. Wir übernehmen die Unfallanalysen und führen für Sie die notwendige Dokumentation. Wir beraten Sie bei der Änderungen und Beschaffung von neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren, Arbeitsumgebungen und Gefahrstoffen.
Nutzen Sie unsere Leistungen denn wir haben Ihre Lösung!

Wir beraten und unterstützen Sie als Unternehmer und Ihre für den Arbeitsschutz verantwortlichen Mitarbeiter bei der

  • Gestaltung der Arbeitsumgebung, der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung der Betriebsanlagen sowie den sanitären und sozialen Einrichtungen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
  • Einführung von Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren
  • Sicherheitstechnischen Kennzeichnungen der innerbetrieblichen Verkehrswege und der Arbeitsplätze
  • Erprobung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen und der Dokumentation der Arbeitsbedingungen nach § 5 und 6 Arbeitsschutzgesetzes
  • Durchführung der jährlichen für Ihren Betrieb relevanten Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeiter
  • Durchführung von Unterweisungen bei neuen Arbeitsstoffen, neuen oder geänderten Arbeitsabläufen und Gefährdungen
  • Erstellung der Betriebsanweisungen
  • Organisation und Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Organisation und Planung der Ersten Hilfe
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb
  • Erstellung der Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehr- und sonstigen Notfallplänen
  • Kommunikation mit Ämtern und Behörden
  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung bei den gesetzlichen geforderten Aushängen wie z.B. Hauptschutzplan, Brandschutzordnung, Hygieneplan, Erste Hilfe etc.
  • Beseitigung von festgestellten Mängeln und bei deren technischen Umsetzung
  • Erstellung eines Prüfkatasters für wiederkehrende Prüfungen z. B. Feuerlöscher, Rauchabzugsanlagen, elektrische Prüfungen etc. sowie Planung und Organisation der Durchführung.
  • Überprüfung der vorhandenen Arbeitsumgebung und der Betriebsanlagen mit den dazugehörigen technischen Arbeitsmitteln sowie die Arbeitsverfahren, insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme sicherheitstechnisch.

 

Wir achten auf die Durchführung und Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und begehen Ihre Arbeitsstätte in regelmäßigen Abständen. Weisen Sie als Unternehmer auf festgestellte Mängel hin und schlagen Ihnen auch Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vor.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit achten bei den Rundgängen auf die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Ihrer Mitarbeiter. Untersuchen die Ursachen von Arbeitsunfällen und dokumentieren die Ergebnisse, werten diese aus und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Unfallverhütung vor.

Wussten Sie, dass jedes Unternehmen gesetzlich zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet ist?!


Ohne die kompetente Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit setzen Sie die finanzielle Existenz Ihres Unternehmens auf Spiel!
Sie als Unternehmer laufen Gefahr das Leben und / oder die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter einem unnötigen Risiko auszusetzen und verletzen dabei evtl. gesetzliche Bestimmungen. Dies hätte möglicherweise zur Folge, dass Versicherungsleistungen im Schadensfall (Unfall / Krankheit) ausbleiben.
Lassen Sie es nicht soweit kommen! Wir erstellen gerne mit Ihnen zusammen die gesetzlichen geforderten Gefährdungsanalysen und beurteilen die Gefährdungen. Wir suchen für Sie Maßnahmen, dabei werden selbstverständlich die Vorgaben aus den Vorschriftenwerk der Berufs-genossenschaften und den gesetzlichen Vorgaben (z.B. der Betriebssicherheitsverordnung und dgl.) berücksichtigt, damit sich das verbleibende Risiko das sich für Ihre Mitarbeiter ergibt, auf ein akzeptables Restrisiko reduziert.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?, dann nutzen Sie das Kontaktformular!

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Veränderung der deutschen Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2

Veränderungen durch die Deutsche gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschrift 2 (DGUV 2)
Die Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) wurde geändert und tritt ab dem 01.01.2011 in Kraft und gilt für Klein- und Großbetriebe.
Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter können zwischen der sogenannten Regelbetreuung und einer alternativen Betreuungsform wählen.
Der Umfang dieser Dienstleistung "sicherheitstechnische Betreuung" hängt von den vorliegenden Gefährdungen in ihrem Betrieb ab.
Die Festlegung der Mindesteinsatzzeiten pro Beschäftigten und Jahr findet dabei keine Verwendung.

Gefährdungen können sein:

Mechanische Gefährdungen wie z.B. :
Ungeschützte bewegte Maschinenteile, Teile mit gefährlichen Oberflächen, Transport von Arbeitsmitteln, unkontrollierte bewegte Teile, herabfallende und/oder umstürzende Gegenstände, Maschinen- und Fahrzeugbewegungen, prüfpflichtige Anlagen etc.


Elektrische Gefährdungen:
Gefährliche Körperströme, Lichtbögen, elektromagnetische Felder, statische Elektrizität etc.

Thermische Gefährdungen:
Kontakt mit heißen Medien, Kontakt mit kalten Medien,

Brand- und Explosionsgefährdungen:
Gefährdungen durch Brand, aushergehend von Arbeitsmitteln und überwachungspflichtigen Anlagen, gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären, sonstigen Brand und Explosionsgefahren etc.

Gefährdungen durch Absturz:
Paternoster, Aufzüge, Transportbänder, Materialaufzüge, Leitern Tritte, Podesten etc.

Gefährdungen durch Dampf und Druck:
Zerknall, Bersten, schlagartiger Austritt von unter Druck stehendem Material, Undichtigkeiten, Stofffreisetzungen mit unkontrolliertem Austritt von druckhaltigem Medium, Stofffreisetzung mit Austritt von Rauch und/oder Feuer etc.

Gefährdungen durch sonstige physikalische Einwirkungen:
Lärm, Ultraschall, Ganzkörperschwingungen, Hand-Arm-Schwingungen, ionisierende Strahlung, nicht ionisierende Strahlung etc.

Gefährdungen durch Wechselwirkungen:
Gefährdungen durch Wechselwirkung mit den Arbeitsmitteln, und Arbeitsstoffen, Gefährdungen durch Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung etc.

Tätigkeitsbezogene und sonstige Gefährdungen:
Ortsveränderliche Arbeitsplätze, Belastung durch Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, Hautbelastungen, Gefährdungen durch Menschen, Gefährdungen durch Tiere, Gefährdungen durch Pflanzen oder pflanzliche Produkte etc.

Gefährdungen durch Gefahrstoffe:
Gase/Abgase, Dämpfe, Aerosole, Flüssigkeiten, Feststoffe, unkontrollierte Reaktionen, Belastungen durch Gerüche etc.

Biologische Gefährdungen:
Infektionsgefahr durch Mikroorganismen, Viren oder biologischen Arbeitsstoffen, Umgang mit gentechnischen veränderten Organismen, Einwirkung von Allergien und toxischen Stoffen etc.

Physische Gefährdungen:
Schwere dynamische Arbeit, einseitige dynamische Arbeit, Haltungsarbeit, Haltearbeit, Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit etc.

Psychische Gefährdungen:
Arbeitstätigkeit, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen etc.

Gefährdungen durch Organisation:
Arbeitsablauf, Arbeitszeit, Qualifikation, Unterweisung, Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Verantwortung, Erste Hilfe, Vorsorgeuntersuchungen, Flucht- und Rettungswege etc.

Die DGUV2 sagt nun aus das der Unternehmer verpflichtet ist eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuungen durchzuführen.
Diese beiden Betreuungsvarianten können kombiniert werden.

Grundbetreuung :
•Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (siehe Gefährdungen)
•Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss nach Gefährdungsgruppeneinstufung wiederholt werden.
Die Einstufung der Gefährdungsgruppen wird durch den Unfallversicherungsträger vorgenommen.

Gefährdungsgruppen:
I. höchstens jährlich
II. höchstens alle drei Jahre
III. höchstens alle fünf Jahre

Anlassbezogene Betreuung:                                                                                   ist notwendig wenn:
• Planung, Errichtung von Betriebsanlagen, sanitären und sozialen  Einrichtungen
• Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
• grundlegende Änderung von Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
• Durchführung sicherheitstechnische Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebungen
• Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge      haben
• Einführung neuer Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe
• Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
• Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
• Erstellung oder Änderung von Notfall- und Alarmplänen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?, dann nutzen Sie das Kontaktformular!

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

 

Prüfdienst - Vertrieb - Schulungen - Beratung

Wir prüfen:
- Feuerlöscher, Rauchmelder, CO - Melder, Brandmeldeanlagen
- Wandhydranten
- Hydranten
- Rauch-Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Brandschutz- , Rauschutztüren, -Haltevorrichtungen
- Brandschutzklappen

Vertrieb:
- Feuerwehrbedarf
- Feuerlöscher (tragbare und fahrbare Löschgeräte)
- Wandhydranten

- Rauchmelder, Funk-Rauchmelder

- Brandmeldeanlagen

- Brandschutzschotts

Beschilderungen (Rettungswegkennzeichnung,   Brandschutzzeichen etc..)
- Rauch-Wärmeabzugsanlgen (RWA)
- Erste-Hilfe Bedarf
- Löschwassertechnik

- und vieles mehr.

Schulungen:
- Erste Hilfe Schulungen
- Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
- Brandschutzhelferausbildung
- Feuerlöscher- und Evakuierungsübungen
- und vieles mehr

Herzlich Willkommen,

auf unseren Internetseiten Brandschutz- & Sicherheitstechnik Rahner in Wülfrath. Als Arbeitgeber erkennt man oft erst auf den zweiten Blick die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen. Das Tagesgeschäft nimmt Sie als Firmeninhaber voll in Anspruch, so dass Sie oftmals ein Zeit- und Informationsdefizit bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutz haben? Sie können die erforderlichen Gefährdungsanalysen aus zeitlichen Gründen selbst nicht durchführen? Ihr Unternehmen hat kein Gefahrstoffkataster? Keine Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe oder Maschinen? Sie finden nicht die Zeit Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen? Wir haben Für Ihr Unternehmen die Lösung! Damit Sie keine Probleme durch die Aufsichtsbehörden oder durch eintretende Unfälle bekommen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer brandschutztechnischen- oder sicherheitstechnischen Betreuung zur Verfügung.

Schauen Sie sich unsere Leistungen genau an, wir beraten Sie gerne!

Unsere Leistungen:


 

Haben Sie Fragen, Wünsche oder wünschen Sie den Kontakt zu uns, 

dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

Dazu können Sie das Kontaktformular oder die Emailadresse benutzen.

Rahner@sicherheitstechnik-wuelfrath.de

 

Wir unterbreiten Ihnen bei Interesse gerne ein Angebot.

 

Sie erreichen uns

René Rahner

Wilhelmstraße 123
42489 Wülfrath

Tel.: 0 20 58 / 89 58 45

info@sicherheitstechnik-wuelfrath.de

 
Email: Kontaktformular

Leistungsprogramm

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

  • Gestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • regelmäßige Begehung und Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitssicherheit
  • Unfallaufnahme, Unfallanalysen und Dokumentation  
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsplatzumgebungen und bei der Ergonomie
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen / Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen / Schulungen
  • Beratung bei der Planung, Beschaffung von Maschinen, Arbeitsmitteln, Neu- und Umbauten 
  • Erstellung des Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung des Lärmkatasters
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl von Körperschutzmitteln
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Berufsgenossenschaften, Amt für Arbeitsschutz usw.

 

        

Unsere Leistungen im vorbeugenden Brandschutz

  • Gestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung von Brandschauen
  • Unterweisungen / Schulungen zum Brandschutzhelfer, Feuerlöschausbildung
  • Brandschutztechnische Beratung bei Neu- und Umbauten
  • Erstellung von Feuerwehr-, Rettungsweg- und Fluchtwegpläne nach DIN
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung der Brandschutztordnung / Notfallplanung 
  • Überwachung der feuerwehrtechnischen Einrichtungen
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Brandschutzdienststellen, Bauaufsicht usw.
  • Verkauf von Brandschutzartikeln, Rauchmelder, Feuerlöscher u.v.m.

 

 

 

 

 

Stadt Wülfrath 

Wir führen arbeitssicherheitstechnische &  brandschutztechnische Beratungen  und Schulungen nicht nur in Wülfrath, Heiligenhaus, Velbert, Ratingen, Mettmann, Hilden, Haan, Hattingen, Willich, Viersen, Niederberg oder Erkrath und Umgebung durch, sondern im gesamten Kreis Mettmann sowie in den umliegenden Großstadtbereichen Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld, Ruhrgebiet, Bergisches Land & Rheinland, die schnell erreichbar sind. Wir kommen auch gerne zu Ihnen!

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