
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist mit Risiken verbunden, und dabei ist wichtig, dass die Gefahren nicht unterschätzt werden. Damit Sie sich und evtl. Ihre Kollegen bei der Arbeit in der Höhe nicht in Gefahr bringen, müssen grundsätzliche Regelungen befolgt werden.
Die Nutzung von Hubarbeitsbühnen birgt nicht nur für das bedienende Personal, sondern auch für das Personal in der Umgebung einige Risiken. Deshalb ist es erforderlich, dass das Personal für seine Aufgabe ausreichend geschult ist. Im neuen DGUV Grundsatz 966 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" werden erstmals die Ausbildungsinhalte national einheitlich zusammengefasst. Bei Einhaltung der Vorgaben, gewährleistet er den Verantwortlichen eine gewisse Rechtssicherheit.
Die Ursachen für Unfälle mit Hubarbeitsbühnen sind meistens Bedienungsfehler, nicht bestimmungsgemäße Verwendung und nicht ordnungsgemäße Aufstellung der Hubarbeitsbühnen. Das technische Versagen einer Hubarbeitsbühne spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich fünf Prozent der Unfälle mit Hubarbeitsbühnen sind darauf zurückzuführen. Dagegen sind 85 Prozent der Unfälle mit Hubarbeitsbühnen dem persönlichen Fehlverhalten der Bediener geschuldet. Diese Zahl zeigt die Wichtigkeit für die Ausbildung zur Arbeit mit der Hubarbeitsbühne.
Spezielle Ausbildung ist Pflicht!
Die notwendige Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.
Inhalte der theoretischen Ausbildung sind:
Rechtlichen Grundlagen und Regeln der Technik, Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten,
Betrieb allgemein,
Übernahme und Transport der Maschine,
Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort,
Arbeiten mit der Maschine,
Prüfung, Unfallgeschehen, Sondereinsätze.
Inhalte der praktischen Ausbildung sind:
Einweisung an der Hubarbeitsbühne,
Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung,
Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung),
Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung),
Einüben der Steuerungsfunktionen,
Einüben der Funktion des Notablass.
Entscheidend ist aber, dass die Bediener von Hubarbeitsbühnen die Vorschriften und Informationen verantwortungsbewusst einhalten.
Der neue Grundsatz DGUV 966 macht zusätzlich auch Angaben zur Qualifikation des Ausbilders. Diese müssen sowohl theoretische Fachkenntnisse als auch ausreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen mitbringen. Des Weiteren müssen sie die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und Bedienungsanleitungen der Maschinen kennen und Erfahrungen in der Erwachsenenqualifizierung mitbringen.
Haben Sie Fragen? wünschen Sie eine Schulung?, dann melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen Ihnen gerne!