Hubarbeitsbühnen sicher nutzen

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Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist mit Risiken verbunden, und dabei ist wichtig, dass die Gefahren nicht unterschätzt werden. Damit Sie sich und evtl. Ihre Kollegen bei der Arbeit in der Höhe nicht in Gefahr bringen, müssen grundsätzliche Regelungen befolgt werden.

Die Nutzung von Hubarbeitsbühnen birgt nicht nur für das bedienende Personal, sondern auch für das Personal in der Umgebung einige Risiken. Deshalb ist es erforderlich, dass das Personal für seine Aufgabe ausreichend geschult ist. Im neuen DGUV Grundsatz 966 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" werden erstmals die Ausbildungsinhalte national einheitlich zusammengefasst. Bei Einhaltung der Vorgaben, gewährleistet er den Verantwortlichen eine gewisse Rechtssicherheit.

Die Ursachen für Unfälle mit Hubarbeitsbühnen sind meistens Bedienungsfehler, nicht bestimmungsgemäße Verwendung und nicht ordnungsgemäße Aufstellung der Hubarbeitsbühnen. Das technische Versagen einer Hubarbeitsbühne spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich fünf Prozent der Unfälle mit Hubarbeitsbühnen sind darauf zurückzuführen. Dagegen sind 85 Prozent der Unfälle mit Hubarbeitsbühnen dem persönlichen Fehlverhalten der Bediener geschuldet. Diese Zahl zeigt die Wichtigkeit für die Ausbildung zur Arbeit mit der Hubarbeitsbühne.

Spezielle Ausbildung ist Pflicht!

Die notwendige Ausbildung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.

Inhalte der theoretischen Ausbildung sind:


Rechtlichen Grundlagen und Regeln der Technik, Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten,

Betrieb allgemein,

Übernahme und Transport der Maschine,

Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort,

Arbeiten mit der Maschine,

Prüfung, Unfallgeschehen, Sondereinsätze.

Inhalte der praktischen Ausbildung sind:

Einweisung an der Hubarbeitsbühne,

Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung,

Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung),

Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung),

Einüben der Steuerungsfunktionen,

Einüben der Funktion des Notablass.

Entscheidend ist aber, dass die Bediener von Hubarbeitsbühnen die Vorschriften und Informationen verantwortungsbewusst einhalten.

Der neue Grundsatz DGUV 966 macht zusätzlich auch Angaben zur Qualifikation des Ausbilders. Diese müssen sowohl theoretische Fachkenntnisse als auch ausreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen mitbringen. Des Weiteren müssen sie die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und Bedienungsanleitungen der Maschinen kennen und Erfahrungen in der Erwachsenenqualifizierung mitbringen.

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Wir prüfen:
- Feuerlöscher, Rauchmelder, CO - Melder, Brandmeldeanlagen
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- Rauch-Wärmeabzugsanlagen (RWA)
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- Feuerlöscher- und Evakuierungsübungen
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auf unseren Internetseiten Brandschutz- & Sicherheitstechnik Rahner in Wülfrath. Als Arbeitgeber erkennt man oft erst auf den zweiten Blick die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen. Das Tagesgeschäft nimmt Sie als Firmeninhaber voll in Anspruch, so dass Sie oftmals ein Zeit- und Informationsdefizit bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutz haben? Sie können die erforderlichen Gefährdungsanalysen aus zeitlichen Gründen selbst nicht durchführen? Ihr Unternehmen hat kein Gefahrstoffkataster? Keine Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe oder Maschinen? Sie finden nicht die Zeit Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen? Wir haben Für Ihr Unternehmen die Lösung! Damit Sie keine Probleme durch die Aufsichtsbehörden oder durch eintretende Unfälle bekommen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer brandschutztechnischen- oder sicherheitstechnischen Betreuung zur Verfügung.

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Leistungsprogramm

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

  • Gestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • regelmäßige Begehung und Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitssicherheit
  • Unfallaufnahme, Unfallanalysen und Dokumentation  
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsplatzumgebungen und bei der Ergonomie
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen / Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen / Schulungen
  • Beratung bei der Planung, Beschaffung von Maschinen, Arbeitsmitteln, Neu- und Umbauten 
  • Erstellung des Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung des Lärmkatasters
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl von Körperschutzmitteln
  • Beratung bei der Erprobung und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Berufsgenossenschaften, Amt für Arbeitsschutz usw.

 

        

Unsere Leistungen im vorbeugenden Brandschutz

  • Gestellung von Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung von Brandschauen
  • Unterweisungen / Schulungen zum Brandschutzhelfer, Feuerlöschausbildung
  • Brandschutztechnische Beratung bei Neu- und Umbauten
  • Erstellung von Feuerwehr-, Rettungsweg- und Fluchtwegpläne nach DIN
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung der Brandschutztordnung / Notfallplanung 
  • Überwachung der feuerwehrtechnischen Einrichtungen
  • Unterstützung bei Behördenkontakten z.B. Brandschutzdienststellen, Bauaufsicht usw.
  • Verkauf von Brandschutzartikeln, Rauchmelder, Feuerlöscher u.v.m.

 

 

 

 

 

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Wir führen arbeitssicherheitstechnische &  brandschutztechnische Beratungen  und Schulungen nicht nur in Wülfrath, Heiligenhaus, Velbert, Ratingen, Mettmann, Hilden, Haan, Hattingen, Willich, Viersen, Niederberg oder Erkrath und Umgebung durch, sondern im gesamten Kreis Mettmann sowie in den umliegenden Großstadtbereichen Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld, Ruhrgebiet, Bergisches Land & Rheinland, die schnell erreichbar sind. Wir kommen auch gerne zu Ihnen!

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